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Private Altersvorsorge
Zur privaten Altersvorsorge zählen alle Produkte, die zum Vermögensaufbau zählen aber nicht staatlich gefördert werden. In der Rentenbezugszeit ergibt sich ein steuerlicher Vorteil, wenn das 62. Lebensjahr erreicht wurde und der Vertrag mindestens 12 Jahre gelaufen ist.
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Betriebliche Altersvorsorge (BAV)
Bei der betrieblichen Altersvorsorge hat der Arbeitnehmer die Möglichkeit durch Entgeltumwandlungen, Geld anzusparen. Bis zu einem Jahresbeitrag von 3.408€ (2021) sind die Beiträge Steuer- und Sozialversicherungsfrei. Bis zu dem doppelten Betrag sind die Beiträge nur Steuerfrei.
Der Gesetzgeber hat dazu auch noch einen verpflichtenden Arbeitgeberzuschuss in Höhe von 15% festgelegt. Dieser gilt wie folgt:
Ab 01.01.2019 für Neuverträge
Ab 01.01.2022 für BestandsverträgeDer Arbeitgeber muss gemäß §1a BetrAVG 15 Prozent des umgewandelten Entgelts zusätzlich als Arbeitgeberzuschuss an den
Pensionsfonds, die Pensionskasse oder die Direktversicherung weiterleiten, soweit er durch die Entgeltumwandlung
Sozialversicherungsbeiträge einspart. -
Basisrente (Rürup)
Die Basisrente auch Rüruprente genannt, ist ähnlich wie die gesetzliche Altersversorgung.
Die angesparten Beiträge werden nur als Rente ausbezahlt und man kann vor Beginn der Rentenbezugszeit nicht über das Kapital verfügen. Dafür können in der Sparphase große Teile steuerlich abgesetzt werden (2021 bis zu 23.724€ jährlich). Im Alter ist die Rente voll zu versteuern. -
Riesterrente (Zulagenrente)
Die Riesterrente auch Zulagenrente genannt, ist ein staatlich gefördertes Altersvorsorgeprodukt.
Der Versicherungsnehmer erhält 175€ jährliche Zulage, wenn er 4% seines Vorjahresbruttoeinkommens (min. 60€, max. 2.100€ p.a.) in den Vertrag einspart. Für Kinder die vor 2008 geboren wurden gibt es 185€ jährliche Zulage, für alle nach 2008 geborenen gibt es 300€ jährliche Zulage. Die Kinderzulage wird solange gezahlt, wie Kindergeld bezogen wird. Die Rente ist im Alter voll zu versteuern.